Brandsicherheitswachdienst

Wenn laut Versammlungsstättenverordnung (§ 41 VStättVO) eine Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung anwesend sein muss, ist die Feuerwehr Friedrichshafen für das Stadtgebiet zuständig.

Ob Konzerte, Theateraufführungen oder große Firmenevents – überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist der Brandschutz entscheidend. Die Feuerwehr Friedrichshafen kann mit dem Brandsicherheitswachdienst beauftragt werden und sorgt dafür, dass gesetzliche Auflagen erfüllt werden und potenzielle Gefahren gar nicht erst entstehen. Der Brandsicherheitswachdienst ist kostenpflichtig.

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