Notfalltüröffnung

Auf Anforderung der Polizei, des Rettungsdienstes oder während eines Einsatzes öffnet die Feuerwehr im Notfall Türen

Eine Notfalltüröffnung in eine Wohnung ist beispielsweise nötig, wenn hinter verschlossener Türe ein Rauchmelder Alarm schlägt, der Bewohner aber die Türe nicht öffnet. Die Sondergruppe Notfalltüröffnung kommt allerdings nur in Notsituationen zum Einsatz.

Die zur Türöffnung erforderliche Ausrüstung wird auf dem Kleineinsatzfahrzeug (KEF) und auf dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) Bitte Link auf Datensätze mitgeführt. Zur Erstversorgung von Patienten ist auch eine Sanitätsausrüstung – Rettungsrucksack und Sauerstofftasche – an Bord. In manchen Situationen ist auch ein Verschließen von Türen oder Schaufenstern notwendig. Mit Holzplatten kann zum Beispiel ein ungewollter Zugang zu einem Objekt verschlossen werden.

Vorrangig wird das KEF mit  drei Mann besetzt. Die Besatzung hat einen speziellen Lehrgang für Türöffnungen absolviert. Das Fahrzeug wird im Rahmen der Wachbesetzung tagsüber von hauptamtlichen Mitarbeitern und außerhalb der Regelarbeitszeit von einer kleinen Gruppe ehrenamtlicher Kräfte besetzt. Die Ehrenamtlichen können über zwei separate Meldegruppen alarmiert werden.

Die Alarm-und Ausrücke-Ordnung (AAO) das Alarmstichwort Hilfeleistung Tür 1 (H Tür 1 ohne Zeitdruck) oder Hilfeleistung Tür 2 (H Tür 2 zeitkritisch) vor. Zusätzlich gibt es Stichworte für die Tierrettung (H Tier) und für einfache Arbeiten die ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich machen (H KEF).