Erste Hilfe nach einem Brand

Ein Brand in der Wohnung oder im Haus ist eine belastende Situation und wirft oft viele Fragen auf. Die Feuerwehr Friedrichshafen gibt Betroffenen wichtige Hinweise, wie sie nach einem Brand richtig handeln und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst nach Freigabe durch Feuerwehr und Polizei. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unwohlsein sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 112.

Wichtige erste Schritte

Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Kinder nicht allein. Wenn Ihre Wohnung durch Brand, Rauch oder Ruß betroffen ist, suchen Sie nach Möglichkeit vorübergehend Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn.

In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung hat es gebrannt? und nach Rücksprache mit der Versicherung vornehmen. Ein solcher Vorfall ist äußerst belastend und kann viele Fragen und Unsicherheiten auslösen. Vielleicht wissen Sie im Moment noch nicht, wie es für Sie weitergehen soll oder welche Schritte nun notwendig sind.

Reinigung und Lüften

Durch Rauch und Ruß verschmutzte Kleidung, Gegenstände oder Spielzeug sollten vor der weiteren Nutzung gründlich gereinigt werden. Lebensmittel und Medikamente aus betroffenen Bereichen sollten entsorgt werden. Beim Reinigen sind Schutzmaßnahmen wie Handschuhe, Staubschutzmaske, Schutzbrille und Einmalschutzanzug sinnvoll.

Brandgeruch kann sich lange in Räumen halten. Betroffene Bereiche sollten daher über mehrere Tage gut gelüftet werden. Ruß und Asche sollten nicht aufgewirbelt werden; bei größeren Verschmutzungen ist eine Fachfirma für Brandschadensanierung empfehlenswert.

Checkliste nach dem Brand

  • Nehmen Sie beim Verlassen der Wohnung nur dringend benötigte Dinge mit, zum Beispiel Dokumente, Schlüssel, Ausweispapiere, Geld, Bankkarten und Medikamente.
  • Informieren Sie zeitnah Ihren Vermieter oder Hauseigentümer sowie Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung. S
  • Machen Sie Fotos von zugänglichen, gefahrlos betretbaren Bereichen, bevor etwas verändert wird.
  • Lassen Sie die Wohnung bei zerstörten Türen und Fenstern gegen unbefugtes Betreten durch einen Handwerker sichern.

Weitere Hilfe

Seelische Betreuung
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) steht Ihnen mit geschulten Einsatzkräften rund um die Uhr zur Verfügung - ganz egal, ob es um gemeinsames Schweigen, Zuhören, Reden oder Beten geht.
Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben
Telefon: 07541 19222 oder 112

Abfallentsorgung
Bei größeren Mengen sind die geltenden Regelungen und Vorschriften zur Abfallentsorgung zu beachten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim Abfallwirtschaftsamt Bodenseekreis, das Ihnen Auskunft über die richtige Vorgehensweise geben kann.
Telefon: 07541 204-5199

Notunterkünfte 
Wenn Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und Sie nicht bei Nachbarn oder Verwandten unterkommen sollten, vermittelt Ihnen das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, die Feuerwehr oder die Polizei eine Notunterkunft. Diese dient jedoch nur der Überbrückung für wenige
Übernachtungen nach einem Brandschaden.